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Dandler Immobilien

Verwalterwechsel

Verwalter wechseln, ganz einfach.

Wir übernehmen Ihre Gemeinschaft kostenlos und bereiten den Beschluss mit Ihnen vor. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ein schriftliches Festpreis-Angebot.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Gründe, warum Gemeinschaften wechseln.

Abrechnung zu spät?

Ihre Jahresabrechnung kommt bis zum 30.06., mit Lesehilfe und einem Termin, bei dem wir sie erklären.

Beschlüsse bleiben liegen?

Wir setzen Beschlüsse um, und Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Haus kennt.

Haus angeblich zu klein?

Wir verwalten auch Gemeinschaften mit zwei oder drei Wohnungen, mit demselben Service.

Verwalter hört auf?

Wir übernehmen geordnet, holen alle Unterlagen ab und sorgen dafür, dass nichts liegen bleibt.

Ablauf

In vier Schritten zur neuen Verwaltung.

Den Großteil übernehmen wir. Sie entscheiden nur in der Eigentümerversammlung.

  1. Gespräch und Angebot

    Sie schildern die Lage. Wir sehen uns Teilungserklärung, Verwaltervertrag und letzte Abrechnung an. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ein schriftliches Festpreis-Angebot.

  2. Beschluss der Versammlung

    Die Gemeinschaft beschließt mit einfacher Mehrheit die Abberufung des bisherigen Verwalters und unsere Bestellung. Unsere Beschlussvorlage hilft bei der Formulierung.

  3. Verwaltervertrag

    Der Beirat oder ein bevollmächtigter Eigentümer unterschreibt den Verwaltervertrag. Laufzeit und Stichtag stimmen wir mit dem alten Vertrag ab.

  4. Kostenlose Übernahme

    Wir holen Unterlagen, Konten, Rücklagen und offene Vorgänge beim bisherigen Verwalter ab. Ab dem Stichtag sind wir Ihr Ansprechpartner.

Kostenlose Vorlage

Fertiger Beschlussantrag.

Mit dieser Vorlage bringen Sie den Wechsel auf die Tagesordnung Ihrer nächsten Eigentümerversammlung. Sie enthält die Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge zum Ausfüllen.

  • Abberufung des bisherigen Verwalters
  • Bestellung des neuen Verwalters mit Laufzeit
  • Vollmacht für den Abschluss des Verwaltervertrags

Ohne Anmeldung, ohne E-Mail. Muster ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Vorschau der Beschlussvorlage

Fragen

Häufige Fragen

Wie läuft ein Verwalterwechsel ab?

Die Eigentümerversammlung beschließt die Abberufung des bisherigen Verwalters und die Bestellung des neuen Verwalters. Danach wird der Verwaltervertrag geschlossen. Die Übergabe der Unterlagen und Konten organisieren wir.

Welche Mehrheit braucht der Beschluss?

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes kann die Gemeinschaft ihren Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen. Für die Bestellung des neuen Verwalters reicht ebenfalls die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Was passiert mit dem Vertrag des alten Verwalters?

Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Oft endet er schon früher, wenn die vereinbarte Laufzeit ausläuft. Wir sehen uns den Vertrag mit Ihnen an und planen den Stichtag.

Müssen wir auf die nächste Versammlung warten?

Nicht unbedingt. Verlangen mehr als ein Viertel der Eigentümer eine außerordentliche Versammlung, muss sie einberufen werden. Den Antrag dafür bereiten wir mit Ihnen vor.

Kostet der Wechsel etwas?

Die Übernahme ist kostenlos. Wir holen Unterlagen, Konten und offene Vorgänge beim bisherigen Verwalter ab und richten alles ein.

Wie schnell bekommen wir ein Angebot?

Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Festpreis-Angebot, das Sie der Versammlung vorlegen können.


Kontakt

Wechsel besprechen, ohne Verpflichtung.

Im Erstgespräch klären wir, wie der Wechsel für Ihre Gemeinschaft abläuft.