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Dandler Immobilien

Für vermietete Eigentumswohnungen

WEG und Miete aus einer Hand.

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat es mit zwei Verwaltungen zu tun. Liegen beide bei uns, passen die Zahlen zusammen und Sie haben eine Ansprechperson für alles.

Das Problem

Zwei Verwaltungen, die nicht miteinander reden.

Sind das zwei verschiedene Firmen, wartet die eine auf die Zahlen der anderen. Werte werden abgetippt, Fehler entstehen, und die Frist für die Nebenkostenabrechnung wird knapp.

WEG-Verwaltung

Kümmert sich um das Haus

  • Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung
  • Hausgeld und Jahresabrechnung der Gemeinschaft
  • Eigentümerversammlung

Sondereigentumsverwaltung

Kümmert sich um Ihre Wohnung

  • Mieter, Mietvertrag und Kaution
  • Mieteingang und Mahnungen
  • Nebenkostenabrechnung für den Mieter

So spielt es zusammen

Vom Hausgeld zur Nebenkostenabrechnung.

  1. Hausgeldabrechnung

    Alle Kosten der Gemeinschaft, aufgeteilt nach Miteigentumsanteilen.

  2. Umlagefähige Kosten

    Was darf auf den Mieter umgelegt werden, was zahlt der Eigentümer selbst?

  3. Nebenkostenabrechnung

    Fristgerecht an Ihren Mieter, mit denselben Zahlen.

Ihre Vorteile

Ein Haus, eine Wohnung. Eine Ansprechperson.

Zahlen, die zusammenpassen

Die Hausgeldabrechnung ist die Grundlage der Nebenkostenabrechnung. Niemand tippt Werte ab.

Fristen eingehalten

Weil wir die Zahlen selbst haben, rechnen wir mit Ihrem Mieter rechtzeitig ab.

Eine Ansprechperson

Für Fragen zum Haus und zur Wohnung, für Sie und für Ihren Mieter. Schäden meldet Ihr Mieter auch per WhatsApp mit Foto.

Nebenkosten im Blick

Wir prüfen die Verträge für Allgemeinstrom und Heizung und die CO2-Kosten, damit Ihr Mieter nicht zu viel zahlt.

Ablauf

So kommen Sie zu uns.

  1. Gespräch

    Sie erzählen uns von Ihrer Wohnung, Ihrem Mieter und Ihrer Gemeinschaft.

  2. Angebot in 48 Stunden

    Für die Mietverwaltung Ihrer Wohnung und, wenn gewünscht, für die WEG-Verwaltung der Gemeinschaft.

  3. Kostenlose Übernahme

    Wir holen Mietvertrag, Kautionsunterlagen und Abrechnungen ab und stellen uns Ihrem Mieter vor.

  4. Laufende Verwaltung

    Ab dem Stichtag sind wir Ihre Ansprechperson für Haus und Wohnung.

Fragen

Häufige Fragen

Was ist Sondereigentumsverwaltung?

Die Verwaltung Ihrer einzelnen Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft: Mieter, Mietvertrag, Mieteingang und Nebenkostenabrechnung. Die WEG-Verwaltung kümmert sich dagegen um das gemeinsame Haus.

Muss ich beides bei Ihnen machen?

Nein. Sie können auch nur die Mietverwaltung für Ihre Wohnung beauftragen, während die Gemeinschaft eine andere WEG-Verwaltung hat. Am einfachsten wird es aber, wenn beides in einer Hand liegt.

Was bringt es, wenn beides in einer Hand liegt?

Die Zahlen aus der Hausgeldabrechnung fließen direkt in die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter. Niemand muss Werte abtippen, und Sie haben eine Ansprechperson für alles.

Welche Kosten darf ich auf den Mieter umlegen?

Umlagefähig sind die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, zum Beispiel Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Hausmeister und Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind etwa Verwaltungskosten und Instandhaltung. Wir trennen das sauber.

Bis wann muss mein Mieter die Abrechnung haben?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Weil wir die Hausgeldabrechnung selbst erstellen, haben wir die Zahlen früh und rechnen fristgerecht ab.


Kontakt

Sprechen wir über Ihre Wohnung.

30 Minuten am Telefon, kostenlos und unverbindlich.